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Wahlen in Belgien

Wahlen sind ein wesentliches Instrument für die Wirkung der demokratischen Staaten. Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung durch politische Parteien in den gesetzgebenden Organen verschiedener Verwaltungsebenen, wie Parlamente und Räte, vertreten wird. Sich an den Wahlen beteiligen, das heißt wählen gehen, ist in Belgien verpflichtet.

Welche Wahlen gibt es in Belgien?

Zicht van boven op stemlokalen
Dieter Telemans

In Belgien können Sie sich an fünf verschiedenen Wahlen beteiligen:

  • Europäischen Wahlen: Vertreter für das Europäische Parlament
  • Föderalwahlen: für das föderale Parlament (die Abgeordnetenkammer)
  • Regionalwahlen: für die gesetzgebenden Organe der Teilgebiete, Regionen, z.B.:
    • das Flämische Parlament
    • das Wallonische Parlament
    • das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt
    • das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
  • Provinzialwahlen: für den Provinzialrat
  • Gemeindewahlen: für den Gemeinderat.

Unter bestimmten Bedingungen können sich auch Nicht-Belgier an einer Anzahl von Wahlen beteiligen.

Wann finden die Wahlen statt?

Unten finden Sie per Verwaltungsebene wie oft die Wahlen stattfinden und ob Nicht-Belgier Wahlrecht haben.

Verwaltungsebene Frequenz Wahlrecht Nicht-Belgier
Kommunal nach jeweils 6 Jahren

EU-Bürger
Nicht-EU-Bürger

Provinzial nach jeweils 6 Jahren kein Wahlrecht
Regional (flämisch) nach jeweils 5 Jahren kein Wahlrecht
Föderal nach jeweils 5 Jahren kein Wahlrecht
Europäisch nach jeweils 5 Jahren EU-Bürger

Wie können sich Nicht-Belgier an Wahlen in Belgien beteiligen?

Als Ausländer in Belgien können Sie sich unter bestimmten Bedingungen als Wähler an den Gemeinderatswahlen in Belgien beteiligen. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der Staaten der Europäischen Union (EU) besitzen, dann dürfen Sie sich automatisch an den europäischen Wahlen beteiligen.

Damit Sie sich als Ausländer an den Gemeinderatswahlen beteiligen können, müssen Sie:

  • in einer belgischen Gemeinde eingeschrieben sein:
    • im Bevölkerungsregister
    • oder im Ausländerregister
  • am Wahltag 18 Jahre oder älter sein
  • auf der Wählerliste aufgenommen sein.

Für Ihre Eintragung in die Wählerliste müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Dieses Formular können Sie kostenlos bei Ihrer Gemeinde bekommen oder auf der Wahlseite herunterladen.

Die Eintragung bleibt für die folgenden Gemeinderatswahlen gültig, unter der Bedingung dass Sie an jenem Augenblick die Wahlbedingungen noch immer erfüllen. Falls Sie sich nicht länger an den lokalen Wahlen beteiligen möchten, dann müssen Sie schriftlich auf Ihre Eigenschaft als Wähler verzichten.

Weitere Informationen

Auf der Webseite Vlaanderenkiest.be finden Sie alle Informationen über die lokalen und provinzialen Wahlen. Dort finden Sie auch Auskünfte über die Beteiligung von Nicht-Belgiern an den Gemeinderatswahlen.

Auf der Webseite des FÖD Inneres finden Sie allgemeine Information über die Wahlgesetzgebung und die Föderal-, Regional- und Europawahlen(öffnet in neuem Fenster).